Die Rolle der Beweissicherung | 04.08.2015

Oft sind gerade Neubauprojekte mit viel Elan und Vorfreude verbunden. Nie wird der erste Gedanke an mögliche Klagen von Nachbarn verschwendet.

Schäden auf den benachbarten Grundstücken, welche durch das eigene Bauprojekt verursacht worden sind, werden oft unterschätzt. Hat sich ein Bauherr nicht genügend abgesichert, kann aus einem anfangs kleinen Schaden schnell ein Rattenschwanz an Schadensersatzforderungen entstehen. Dieses Risiko ist leicht mit verhältnismässig kostengünstigen Massnahmen in den Griff zu bekommen.

Das Klagerisiko steigt

Schadensersatzklagen haben noch vor wenigen Jahren eine deutlich geringere Anzahl ausgemacht als heute. Es kann als Neuzeitproblem definiert werden, dass man sich gegen jeden und alles absichern muss.

Gemäss Schweizer Gesetzgebung ist es einem Eigentümer untersagt, durch Überschreiten seiner Eigentumsrechte, im Speziellen durch Graben und Bauen, Nachbargrundstücke zu schädigen. Trotzdem muss ein Nachbar gewisse Eingriffe dulden, solange diese nicht übermässig sind.

Wird zum Beispiel im Rahmen eins Bauprojektes ein Eingriff auf einem Nachbargrundstück nötig, ist folgendes wichtig:

  • Es ist schwierig, vor dem baulichen Eingriff bestandene Schäden oder die Höhe von verursachten Emissionen und Immissionen zu rekonstruieren.
  • Kommt es zum Haftungseintritt, ist dies mit dem vorherigen Abschluss einer Versicherung zu decken.

Alte Schäden

Besteht ein geschädigter Nachbar darauf, dass Schäden an seinem Grundstück durch die benachbarte Baustelle entstanden sind, ist es praktisch unmöglich, das Gegenteil zu beweisen. Es steht Aussage gegen Aussage. Diesem Fall kann der Bauherr mit einer vorsorglichen Beweissicherung vorbeugen. Die Eingriffe durch die vorsorgliche Beweissicherung muss ein Nachbar in jedem Fall dulden.

Was beinhaltet die vorsorgliche Beweissicherung?

In welchem Umfang eine vorsorgliche Beweissicherung ausgeführt werden muss, hängt von der jeweiligen Situation ab. Folgende Beweismittel stehen zur Verfügung:

  • Rissprotokoll
  • Nivellement
  • Verschiebungsmessung
  • Erschütterungsmessung
  • Grundwasserspiegelmessung
  • Überwachung von Parametern, zum Beispiel pH-Wert von Baustellenabwasser, Lärmemissionen, Klimaparameter wie Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit.

Wer führt die vorsorgliche Beweissicherung durch?

Es ist wichtig, die vorsorgliche Beweissicherung durch einen ausgewiesenen Fachexperten wie die HMQ AG ausführen zu lassen. Damit die vorsorgliche Beweissicherung vor einem Gericht Bestand hat, muss sie korrekt ausgeführt worden sein. Der Fachexperte muss dazu über viel Erfahrung und das nötige Equipment verfügen. Zu jedem Zeitpunkt muss der Fachexperte genügend personelle und gerätetechnische Kapazitäten zur Verfügung haben. Neutralität und Professionalität zeichnen einen guten Fachexperten abschliessend aus. Dazu muss der Fachexperte bereit sein, in die Weiterbildung seines Personals sowie die Modernisierung und Kalibrierung seiner Messgeräte zu investieren. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung rundet das professionelle Angebot ab. 

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