Bei Schäden im Bauumfeld entscheidet die Beweislage, wer haftet. Eine Beweissicherung dokumentiert den Zustand vor Baubeginn neutral und gerichtsfest. HMQ AG zählt mit weit über 2'000 abgeschlossenen Beweissicherungen schweizweit zu den führenden Spezialisten.
Mit weit über 2'000 abgeschlossenen Aufträgen gehört das Team unter Bereichsleiter Benjamin Patt zu den profiliertesten Anbietern dieser Disziplin in der Schweiz. Bauherrschaften, Ingenieurbüros und öffentliche Institutionen verlassen sich schweizweit auf die Beweissicherungs-Spezialisten der HMQ. Hinter dieser Reputation steht ein präzises Versprechen: eine messtechnisch belastbare Ausgangslage, bevor Bauarbeiten den Zustand benachbarter Liegenschaften verändern können.
Bei Bauarbeiten in dichten Lagen sind Schäden an Nachbargebäuden selten vollständig auszuschliessen. Risse, Setzungen, Putzabplatzungen, Erschütterungsfolgen. Die juristische Frage lautet jedes Mal gleich: bestand der Schaden vorher, oder ist er neu? Gemäss SIA-Norm 118 obliegt es dem Bauherrn, geeignete Beweissicherungsmassnahmen zu treffen. Trägt eine Partei im Verfahren die Beweislast für den Vorzustand und kann diesen nicht belegen, geht das Risiko zu ihren Lasten. Genau hier setzt die Beweissicherung an.
Eine Beweissicherung erfasst den Ist-Zustand vor Baubeginn neutral, strukturiert und mit nachvollziehbaren Verfahren: Rissprotokolle, Zustandsaufnahmen, Langzeitüberwachungen sowie eine eigene Beweissicherungs-App halten Befunde vor Ort georeferenziert fest. Seit der Revision der Zivilprozessordnung am 1. Januar 2025 gelten Privatgutachten in der Schweiz als zulässige Beweismittel vor Gericht. Eine sauber geführte Beweissicherung steht damit auf einer prozessual stärkeren Stufe als noch vor zwei Jahren. Gerichtlich bestellte Gutachten behalten ihren höheren Stellenwert, doch eine HMQ-Beweissicherung wird heute regelmässig direkt im Verfahren verwertet.
Benjamin Patt, Bereichsleiter Beweissicherung HMQ AG: «Eine saubere Beweissicherung verschiebt die Diskussion vom 'wer hat recht' zum 'was war wirklich'. Wenn der Vorzustand dokumentiert ist, fällt der Streit über Rissalter, Setzungsverlauf oder Schadensgrenze weg. Genau dort entscheidet sich, wer zahlt.»
Artikel 158 der Schweizerischen Zivilprozessordnung erlaubt seit 2011, Beweise jederzeit erheben zu lassen, sofern ein schutzwürdiges Interesse besteht. Auch ohne hängiges Verfahren ist dies möglich. Der Weg über das Gericht ist mit Vorlauf, Kosten und Wartezeit verbunden. Eine privatrechtliche Beweissicherung durch HMQ liefert dieselbe messtechnische Qualität ohne Verfahrensschritt. Das reduziert das Konfliktpotenzial, bevor es entsteht.
Aus über einem Jahrzehnt spezialisierter Praxis kennt das HMQ-Team die wiederkehrenden Streitpunkte genau. Welcher Detailgrad ist nötig, damit ein Protokoll vor Gericht hält. Welche Befunde im Zweifel den Ausschlag geben. Wie eine Dokumentation aufgebaut sein muss, damit sie weder von Gegen- noch von Eigengutachtern ausgehebelt wird. Diese Erfahrung fliesst in jeden neuen Auftrag direkt ein.
Benjamin Patt, Bereichsleiter Beweissicherung HMQ AG: «Beweissicherung kostet wenig. Ein Schadenprozess ohne Beweissicherung kostet viel. Diese Rechnung machen unsere Bauherren in der Regel einmal.»
Bei jedem Bauvorhaben mit benachbarter Bestandsbebauung, bei Abbrucharbeiten in dichter Lage, bei Tiefbau- und Erschütterungsarbeiten gehört die Beweissicherung zur sorgfältigen Bauherren-Vorbereitung. Wer als Eigentümer, Investor oder Bauherrschaft das Risiko nicht selbst tragen möchte, dokumentiert vor Beginn, nicht nach dem Riss. Wer den Schritt für ein konkretes Vorhaben prüfen möchte, sucht am besten frühzeitig das Gespräch mit den HMQ-Spezialisten.