Mit einer Beweisaufnahme hat die HMQ AG in verschiedenen Liegenschaften einer Gemeinde vor dem Beginn von Strassenbauarbeiten den Zustand (Risse, Feuchtigkeit in den Kellerräumen, Verschmutzungsgrad der Fassaden usw.) der Gebäude gerichtlich aufgenommen. Diese Massnahme wurde vom Gericht angeordnet, weil eine zu sanierende Zufahrtsstrasse dicht neben diesen Wohnhäusern verläuft. Eine Beschädigung der angrenzenden Liegenschaften durch die Bauarbeiten kann nicht ausgeschlossen werden.
					Auftraggeber: Gericht
					Jahr: 2013
					Ort: Kanton Graubünden